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   BGH, 19.11.2019 - 4 StR 154/19   

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https://dejure.org/2019,49911
BGH, 19.11.2019 - 4 StR 154/19 (https://dejure.org/2019,49911)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2019 - 4 StR 154/19 (https://dejure.org/2019,49911)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2019 - 4 StR 154/19 (https://dejure.org/2019,49911)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 265 StPO, § 64 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Raubes in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung und wegen Diebstahls; Rücktritt vom unbeendeten Versuch der Körperverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 24 Abs. 1 S. 1
    Revision gegen eine Verurteilung wegen Raubes in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung und wegen Diebstahls; Rücktritt vom unbeendeten Versuch der Körperverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 19.11.2019 - 4 StR 154/19
    Da eine Tat jedoch bereits dann Symptomcharakter hat, wenn sie zumindest mitursächlich auf den Hang zurückgeht (Senat, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75; und BGH, Beschluss vom 18. November 2018 - 1 StR 482/18, NStZ-RR 2019, 74) und die Taten des Angeklagten typischerweise dem Bereich der Beschaffungskriminalität zuzuordnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; Senat, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75), hätte es näherer Ausführungen bedurft.'.
  • BGH, 28.08.2013 - 4 StR 277/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BGH, 19.11.2019 - 4 StR 154/19
    Da eine Tat jedoch bereits dann Symptomcharakter hat, wenn sie zumindest mitursächlich auf den Hang zurückgeht (Senat, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75; und BGH, Beschluss vom 18. November 2018 - 1 StR 482/18, NStZ-RR 2019, 74) und die Taten des Angeklagten typischerweise dem Bereich der Beschaffungskriminalität zuzuordnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; Senat, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75), hätte es näherer Ausführungen bedurft.'.
  • BGH, 08.11.2018 - 1 StR 482/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (symptomatischer

    Auszug aus BGH, 19.11.2019 - 4 StR 154/19
    Da eine Tat jedoch bereits dann Symptomcharakter hat, wenn sie zumindest mitursächlich auf den Hang zurückgeht (Senat, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75; und BGH, Beschluss vom 18. November 2018 - 1 StR 482/18, NStZ-RR 2019, 74) und die Taten des Angeklagten typischerweise dem Bereich der Beschaffungskriminalität zuzuordnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; Senat, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75), hätte es näherer Ausführungen bedurft.'.
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